1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden die Grundlage für alle Verträge, welche mit der Boom Living GmbH abgeschlossen werden. Insbesondere beziehen sie sich auf das Verhältnis zwischen der Boom Living GmbH und ihren Auftraggebern (Veräußerer und Interessenten) in Bezug auf die Vermittlung von Immobilien.
2. Tätigkeitsbereich und Maklervertrag
2.1. Allgemein
Die Boom Living GmbH wird als Immobilienmaklerin auf der Grundlage eines Vermittlungsvertrages tätig. Des Weiteren wird die Boom Living GmbH - unter Berücksichtigung der Ausgestaltung des Vertrages - als „Doppelmaklerin" für beide Vertragsparteien tätig.
Der Veräußerer hat Boom Living GmbH sämtliche Informationen über das zu vermittelnde Objekt, die Boom Living GmbH für die Vermittlung benötigt, zu erteilen und allfällige Unterlagen zu übergeben bzw. die, zur Beschaffung der Unterlagen und Informationen notwendige Vollmacht zu erteilen.
Sämtliche Angebote, insbesondere Exposé, der Boom Living GmbH werden auf Grundlage der vom Veräußerer mitgeteilten Informationen über das Vermittlungsobjekt erstellt. Boom Living GmbH leistet keine Gewähr und haftet nicht für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser zur Verfügung gestellten Daten. Eine Haftung der Boom Living GmbH besteht ausschließlich, sofern Boom Living GmbH die offensichtliche Unrichtigkeit der vom Veräußerer erteilten Information erkennen musste.
Wenn der Interessent vom Maklervertrag zurücktritt, so darf er die aufgrund des Maklervertrages erhaltenen Informationen zum Objekt nicht verwenden. Wenn ein Interessent vom Maklervertrag aus welchen Gründen auch immer zurücktritt, darf der Veräußerer nicht mit dem Interessenten über das Vermittlungsobjekt verhandeln, es sei denn, dass der Veräußerer die Provision der Boom Living GmbH, für den Interessenten, übernimmt.
2.2. Informationspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet,
2.2.1. die Boom Living GmbH über sämtliche, das zu vermittelnde Objekt bzw. zu vermittelnde Rechtsgeschäft betreffende Tatsachen richtig und vollständig zu informieren und auch über nachträglich eintretende Änderungen informiert zu halten;
2.2.2. über die Gelegenheit zum Abschluss eines von der Boom Living GmbH zu vermittelnden Rechtsgeschäftes vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben sowie
2.2.3. sämtliche, für die Gültigkeit des von der Boom Living GmbH zu ermittelnden Rechtsgeschäftes erforderlichen Bewilligungen einzuholen und jederzeit über den Stand der diesbezüglichen Verfahren Auskunft zu erteilen.
2.3. Provision
Die Vermittlungstätigkeit der Boom Living GmbH erfolgt entgeltlich. Die Boom Living GmbH erhält ein Vermittlungshonorar auf Grundlage des Maklervertrages sowie insbesondere gemäß §§ 6 und 7 MaklerG. Dieses Honorar ist ab Abschluss eines vermittelten Rechtsgeschäftes sofort zur Zahlung fällig. Für die Vermittlung reicht die Namhaftmachung des vermittelten Geschäftspartners aus.
Der Provisionsanspruch der Boom Living GmbH entsteht insbesondere dann, wenn das im Vermittlungsauftrag bezeichnete oder ein wirtschaftlich gleichwertiges Rechtsgeschäft durch die Tätigkeit der Boom Living GmbH zwischen dem Veräußerer und dem von Boom Living GmbH namhaft gemachten Interessenten rechtswirksam zustande kommt.
Vermittelt Boom Living GmbH einen Vertrag, mit dem Veräußerer oder dem Interessenten das zeitlich befristete Recht eingeräumt wird, durch einseitige Erklärung das betreffende Geschäft zustande zu bringen (Optionsvertrag), sind bei Abschluss des Optionsvertrages 50 % der für die Vermittlung des Hauptgeschäftes vereinbarten Provision zu bezahlen. Die restlichen 50 % werden sodann mit Ausübung des Optionsrechts durch den Berechtigten fällig.
Die Provisionspflicht entsteht des Weiteren, wenn ein von der Boom Living GmbH vermitteltes Rechtsgeschäft innerhalb von drei Jahren ab Vertragsabschluss vertraglich erweitert oder ergänzt wird. Die Provisions- bzw. Entschädigungshöhe bemisst sich in diesem Fall nach dem Erhöhungs- und Ergänzungsbetrages. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die Boom Living GmbH von einer solchen Ergänzung oder Erweiterung des ursprünglich vermittelten Rechtsgeschäftes unverzüglich und unaufgefordert nach Abschluss der Vertragserweiterung oder -ergänzung zu informieren.
Eine vollständige Dienstleistungserbringung seitens der Boom Living GmbH liegt bereits bei einer Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit vor, insbesondere auch dann wenn vom Auftraggeber keine weiteren Tätigkeiten der Boom Living GmbH gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
2.4. Ersatz für Aufwendungen und Mühewaltungen
Darüber hinaus gebührt der Boom Living GmbH gemäß § 15 Abs. 1 MaklerG ein Aufwandersatz für Aufwendungen und Mühewaltung in Höhe der Provision oder sonstigen Vergütung auf Basis des zu vermittelnden Rechtsgeschäftes. Dieser Aufwandersatz besteht auch unabhängig eines der Boom Living GmbH zurechenbaren Vermittlungserfolg insbesondere aus den in § 15 MaklerG genannten Gründen. Der Interessent hat insbesondere in folgenden Fällen eine Provision bzw. eine Aufwandentschädigung an die Boom Living GmbH zu bezahlen wenn:
2.4.1. das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt;
2.4.2. mit dem vom Makler vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt;
2.4.3. das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat, oder
2.4.4. das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird.
Im Falle eines Alleinvermittlungsauftrages haftet der Auftraggeber für die tarifmäßige Provision des Weiteren für den Fall, dass
2.4.5. der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird;
2.4.6. das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen von unserem Auftraggeber beauftragten Makler zustande gekommen ist oder
2.4.7. das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist.
2.5. Höhe der Provision
Die Höhe der Provision richtet sich nach der Höhe der Gegenleistung für das zu vermittelnde Objekt (vereinbarter Kaufpreis, Pachtzins bzw. Bruttomietzins inklusive Betriebskosten und allenfalls gesetzlicher Umsatzsteuer, et cetera).
Bei Tauschgeschäften gilt als Wert des zu vermittelnden Objektes der Verkehrswert, einschließlich der Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände, sowie der sonst mit übertragenen Vermögenswerten. Bei Objekten mit unterschiedlichem Verkehrswert gilt der höhere Verkehrswert. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
3. Datenschutz
Boom Living GmbH ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihr aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Veräußerer oder Interessenten bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
Der Veräußerer und Interessent ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten für die Kundendatei der Boom Living GmbH und insbesondere zur Durchführung von Marketing-Aktionen einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Veräußerer oder Interessenten jederzeit, ohne Angabe von Gründen, widerrufen werden.
4. Haftung und Gewährleistung
Die Boom Living GmbH haftet für keine Sachschäden, die dem Veräußerer oder Interessenten im Rahmen der Besichtigung eines von der Boom Living GmbH angebotenen Objektes, insbesondere auch einer Baustelle, entstehen, sofern dieser Sachschaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Dieser Haftungsausschluss gilt auch gegenüber Dritten, insbesondere für jene Personen, die mit Willen des Adressaten oder Interessenten an der Besichtigung teilnehmen.
Die Boom Living GmbH übernimmt keine wie immer geartete Haftung für die Richtigkeit des ermittelten Verkehrswertes, sowie dessen Erzielbarkeit bei Verkauf oder Verwertung des Objektes.
5. Rücktrittsrechte gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Der Auftraggeber (Veräußerer oder Interessent) wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss eines Vertrages außerhalb der Geschäftsräume der Boom Living GmbH oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß § 3 KschG bzw. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dem abgeschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung ist an keine Form gebunden.
Wenn die Boom Living GmbH vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (z.B. Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarungen eines Besichtigungstermins, Übermittlung des Exposé, et cetera), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Auftraggeber, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Des Weiteren wird auf die in §§ 3a und 30a Konsumentenschutzgesetz idgF geregelten Rücktrittsrechte ausdrücklich hingewiesen.
6. Allgemeine Schlussbestimmung
Die gegenständlichen AGB und das dadurch geregelte Vertragsverhältnis zur Boom Living GmbH unterliegen dem österreichischen Recht. Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Handelsgericht Wien.
Die Boom Living GmbH wird die Interessen des Auftraggebers redlich und sorgfältig wahren, auch wenn sie als Doppelmaklerin tätig wird. Die Boom Living GmbH und der Auftraggeber sind verpflichtet, sich die für einen erfolgreichen Geschäftsabschluss erforderlichen Informationen zu geben.
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform, sofern der Auftraggeber oder sonstige Vertragspartner nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.
7. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit aller oder einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des, durch die Geschäftsbedingungen geregelten Vertragsverhältnisses, lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.